Welche Krankenkassen zahlen Osteopathie in Ulm?
- Rechnung zur Einreichung bei Ihrer Kasse
- Keine Überweisung nötig
- 95 € pro Behandlung, 50 bis 60 Minuten
Sie möchten zur Osteopathie nach Ulm-Söflingen kommen und fragen sich, ob Ihre Krankenkasse etwas dazugibt? Viele gesetzliche Kassen zahlen einen Zuschuss. Wie hoch er ausfällt und welche Bedingungen gelten, legt Ihre Kasse in Ihrem Tarif fest.
Gesetzlich versichert und Osteopathie in Ulm: Was gilt?
Osteopathie ist keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten aber anteilig die Kosten für osteopathische Behandlungen. Meist handelt es sich um sogenannte Satzungsleistungen: Jede Krankenkasse entscheidet selbst über Höhe und Umfang der Erstattung. Häufig gibt es einen Zuschuss pro Sitzung für eine begrenzte Zahl von Behandlungen im Kalenderjahr.
Die Leistungen der Kassen ändern sich regelmäßig. Bitte prüfen Sie den aktuellen Stand deshalb direkt bei Ihrer eigenen Krankenkasse, zum Beispiel auf deren Website oder telefonisch.
In meiner Praxis in Ulm-Söflingen beträgt das Honorar 95 € pro Behandlung, unabhängig von der Dauer. Eine Sitzung dauert in der Regel 50 bis 60 Minuten.
Zuschüsse der Krankenkassen für Ihre Behandlung in Ulm
Ausgewählte gesetzliche Krankenkassen und ihre Zuschüsse zur Osteopathie, bezogen auf eine Behandlung in meiner Praxis in Ulm-Söflingen.
| Krankenkasse | Zuschuss | Höchstgrenze pro Jahr | Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Techniker Krankenkasse (TK) | 40 € je Sitzung, höchstens die tatsächlichen Kosten | 3 Sitzungen pro Kalenderjahr, also max. 120 € | Ärztliche Bescheinigung vor Behandlungsbeginn (einmal je Kalenderjahr); Osteopathin bzw. Osteopath mit nachgewiesener Ausbildung, Mitglied eines Osteopathie-Berufsverbands oder beitrittsberechtigt |
| DAK-Gesundheit | 40 € je Behandlung | 3 Behandlungen pro Kalenderjahr, also max. 120 € | Ärztliche Verordnung oder DAK-Bescheinigung vor Behandlungsbeginn; Osteopathin bzw. Osteopath Mitglied eines Berufsverbands oder beitrittsberechtigt |
| AOK Baden-Württemberg | 60 € je Sitzung über das Gesundheitskonto | max. 300 € pro Kalenderjahr, gemeinsam mit weiteren Leistungen des Gesundheitskontos | Schriftliche vertragsärztliche Veranlassung; Behandlung durch zugelassene Ärztin bzw. zugelassenen Arzt oder Heilmittelerbringer mit osteopathischer Ausbildung; nur bei Physiotherapeuten, in dieser Praxis nicht erstattungsfähig |
| Barmer | Kein fester Zuschuss zur Osteopathie; Nutzung der Bonusprämie möglich | Über „Familie Plus“ bis zu 200 € für Schwangere und Neugeborene bis zu einem Jahr | Familie Plus: Behandlung durch Ärztinnen und Ärzte oder Physiotherapeuten mit osteopathischer Zusatzqualifikation; nur bei Physiotherapeuten, in dieser Praxis nicht erstattungsfähig |
Bitte beachten Sie: Die Leistungen der AOK Baden-Württemberg und der Barmer gelten nur bei Behandlung durch Physiotherapeuten bzw. in einer Physiotherapiepraxis. Ich bin Heilpraktikerin und keine Physiotherapeutin. Diese Zuschüsse greifen in meiner Praxis daher nicht.
Viele weitere Krankenkassen bieten ebenfalls Zuschüsse an. Wie die Erstattung abläuft, lesen Sie weiter unten.
Stand: November 2026. Angaben ohne Gewähr, Leistungen ändern sich. Bitte prüfen Sie Ihren Anspruch vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse.
Für die Einreichung stelle ich Ihnen gern eine Rechnung aus.
Voraussetzungen für die Erstattung Ihrer Behandlung in Ulm
Die genauen Bedingungen legt Ihre Krankenkasse fest. Häufig werden diese Punkte verlangt:
Ärztliche Empfehlung
Viele Krankenkassen verlangen eine ärztliche Empfehlung oder Bescheinigung, manche bereits vor Beginn der Behandlung. Diese kann zum Beispiel Ihre Hausarztpraxis oder Orthopädin ausstellen.
Qualifikation der Osteopathin
Die Behandlung muss bei einer qualifizierten Osteopathin erfolgen, oft mit Mitgliedschaft in einem Berufsverband. Ich bin Heilpraktikerin für Osteopathie und zertifizierte Osteopathin im Verband Freier Osteopathen (Zertifizierungsnr. 3866).
Rechnung einreichen
Nach der Behandlung erhalten Sie von mir eine Rechnung. Diese reichen Sie zusammen mit der ärztlichen Empfehlung bei Ihrer Krankenkasse ein.
Vorab bei der Kasse nachfragen
Klären Sie vor dem ersten Termin, welche Unterlagen Ihre Kasse braucht und welche Qualifikation sie anerkennt.
So läuft die Erstattung nach Ihrem Termin in Ulm ab
Der Ablauf ist meist unkompliziert:
- Bei Ihrer Krankenkasse die Bedingungen erfragen und ggf. eine ärztliche Empfehlung einholen
- Termin vereinbaren, zum Beispiel über Doctolib
- Behandlung in der Praxis in Ulm-Söflingen
- Rechnung erhalten
- Rechnung und ggf. ärztliche Empfehlung bei der Krankenkasse einreichen
- Zuschuss erhalten
Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherungen erstatten osteopathische Behandlungen je nach Tarif teilweise oder vollständig. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags, etwa ob Leistungen von Heilpraktikerinnen eingeschlossen sind.
Beihilfe
Ob und in welcher Höhe Osteopathie beihilfefähig ist, richtet sich nach den Beihilfevorschriften Ihres Dienstherrn. Bitte klären Sie dies vorab mit Ihrer Beihilfestelle.
Zusatzversicherung
Auch gesetzlich Versicherte können über eine private Zusatzversicherung, zum Beispiel für Heilpraktiker- oder Naturheilverfahren, eine Erstattung erhalten. Umfang und Höchstbeträge hängen vom Tarif ab.
Alle Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Hinweise ohne Gewähr. Verbindlich sind allein die Bedingungen Ihrer Krankenkasse, Versicherung oder Beihilfestelle.
Ihr erster Termin in 3 Schritten
Die Kurzfassung für Ihren ersten Besuch. Was Sie für die Erstattung im Einzelnen brauchen, steht in den Abschnitten oben.
- 01
Termin buchen
Online über Doctolib, rund um die Uhr. Oder telefonisch und per WhatsApp, Signal oder Telegram. Eine Überweisung brauchen Sie nicht.
- 02
Gespräch und Behandlung
Wir sprechen über Ihre Beschwerden und Ihre Vorgeschichte, danach folgt die Behandlung. Planen Sie 50 bis 60 Minuten ein. Das Honorar beträgt 95 €.
- 03
Rechnung und Krankenkasse
Sie erhalten eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse oder Zusatzversicherung einreichen können. Für einen Zuschuss verlangen viele Kassen eine ärztliche Empfehlung.
Fragen zur Kostenerstattung in Ulm
Nein, für die Behandlung selbst nicht. Möchten Sie einen Zuschuss Ihrer Krankenkasse, ist aber häufig eine ärztliche Empfehlung oder Bescheinigung nötig, etwa von Ihrer Hausarztpraxis oder Orthopädie. Einige Kassen verlangen sie schon vor der ersten Sitzung.
Oft anteilig. Viele gesetzliche Kassen zahlen einen Zuschuss als freiwillige Satzungsleistung, meist für eine begrenzte Zahl von Sitzungen im Jahr. Beispiele finden Sie in der Übersicht oben.
Das hängt von Ihrer Kasse und Ihrem Tarif ab und kann sich jederzeit ändern. Verbindlich Auskunft gibt Ihnen nur Ihre Krankenkasse.
95 € pro Behandlung, unabhängig von der Dauer. Planen Sie in der Regel 50 bis 60 Minuten ein.
Mit der Rechnung, die Sie nach der Behandlung von mir erhalten. Reichen Sie diese zusammen mit der ärztlichen Empfehlung, falls Ihre Kasse eine verlangt, bei Ihrer Krankenkasse oder Zusatzversicherung ein.
Nein. Diese Leistungen gelten nur bei Behandlung durch Physiotherapeuten bzw. in einer Physiotherapiepraxis. Ich bin Heilpraktikerin und keine Physiotherapeutin.
Je nach Tarif teilweise oder vollständig. Maßgeblich ist, ob Ihr Vertrag Leistungen von Heilpraktikerinnen einschließt. Auch gesetzlich Versicherte können über eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung eine Erstattung erhalten.
Ja, jederzeit. Dann brauchen Sie weder Überweisung noch ärztliche Empfehlung.
Häufig mit Rückenschmerzen, Nackenverspannungen, Kopfschmerzen, Kieferthemen, Verdauungsbeschwerden oder Beschwerden in und nach der Schwangerschaft. Einen Überblick finden Sie unter Therapien in Ulm.
Termin in Ulm vereinbaren
Sie erhalten von mir eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
- Rechnung zur Einreichung bei Ihrer Kasse
- 95 € pro Behandlung, 50 bis 60 Minuten
- Online-Termine rund um die Uhr